Elternbeirat

Elternmitwirkung – Eltern mit Wirkung

Viele Studien und Erfahrungen zeigen, dass wir Eltern mit unserer Erziehung, unserer Motivation und Einstellung der Schule gegenüber ganz erheblichen Einfluss auf die Haltung unserer Kinder zur Schule und damit auf das Schulklima haben. Eine wirklich gute und umfas­sende Bildung und Persönlichkeitsentwicklung kann daher nur gelingen, wenn Elternhaus und Schule eng zusammenarbeiten. Aus diesem Grund legt das E.I. großen Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern und auf das Prinzip der Erziehungspartnerschaft" zwischen Schule und Elternhaus als eine wichtige Säule des pädagogischen Konzepts.

Das zeigt sich einerseits in der Offenheit und Bereitschaft von Lehrern und Schulleitung für konstruktive Gespräche mit Eltern, um ihre Anregungen aufzunehmen und sie mit ihren vielfältigen Fähigkeiten und Erfahrungen aktiv in das Schulleben einzubinden. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Mitgestaltungsmöglichkeiten für Eltern in verschiedenen Gremien. Hierzu zählen unter anderem die Elternabende, Elternbeiratssitzungen, die Schulkonferenz und pädagogischen Tage, die Mitgliedschaft im Freundeskreis sowie das Engagement bei Klassen- und Schulfesten. Außerdem trifft sich der Elternbeiratsvorstand regelmäßig mit der Schulleitung und nimmt nach Absprache an den Gesamtlehrerkon­ferenzen teil.

Andererseits bedeutet dies natürlich auch, dass wir Eltern unsere Erziehungsverantwortung wahrnehmen und unseren Kindern grundlegende Werte wie Respekt, Rücksicht und ein gutes Maß an Disziplin mitgeben, damit das Lernen in der Gemeinschaft gelingt. Eltern und Lehrer am E.I. erkennen diese gemeinsame Verantwortung für die Erziehung und die Bildung der Schülerinnen und Schüler an und arbeiten vertrauensvoll und wertschätzend zusammen.

Wir sind uns bewusst, dass wir den Kindern und Jugendlichen im Umgang miteinander Vorbild sind, und möchten mitgestalten, um diese Schule zu einem Ort zu machen, an dem sich Schüler, Lehrer und Eltern wohl fühlen, der Neue willkommen heißt und geprägt ist von gegenseitigem Respekt, Offenheit und Toleranz.

Unsere Geschäftsordnung finden Sie hier.

Aufgaben der Elternvertreter innerhalb der Klassengemeinschaft

Als Elternvertreter fungieren Sie als Bindeglied zwischen Elternschaft und Lehrern und haben damit Einfluss auf die Stimmung in der Klasse und somit auf das Lernklima unserer Kinder.

Durch die Weitergabe aller relevanten Informationen und eine gute Kommunikation in alle Richtungen können Sie einen großen Beitrag zu gegenseitigem Verständnis und zu einem respektvollen Miteinander leisten, was die Grundlage jeder Partnerschaft ist. Je besser der Kontakt unter den Eltern und zwischen Eltern und Lehrern ist, desto eher können Herausforderungen gemeinsam angegangen und gute Lösungen gefunden werden, wenn mal Probleme und Unstimmigkeiten auftreten.

Einer der entscheidendsten Faktoren für eine gute Schule sind gute und motivierte Lehrer. Als Elternbeirat können Sie auch hier einen wichtigen Beitrag leisten, indem Sie die Lehrer in organisatorischen Dingen unterstützen, damit sie sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können, und indem Sie sie durch Anerkennung und konstruktives Feedback in ihrer Funktion stärken.

Konkrete Aufgaben für die Elternvertreter sind somit:
  • Vertretung von Elterninteressen, d.h. Aufnehmen, Koordinieren, Gewichten und Weitergeben von Anliegen und Vorschlägen der Eltern
  • Vorbereitung, z.B. durch Triangel-Gespräch, Organisation und Moderation von Elternabenden
  • konstruktiver Umgang mit Konfliktsituationen durch Gespräche mit Eltern und Lehrkräften
  • Weiterleiten von Informationen aus dem Schul-Elternbeiratsgremium an die Elternschaft
  • Unterstützung der Lehrer bei der Organisation von Ausflügen und anderen Klassenaktivitäten
  • Organisation von gemeinsamen Eltern-/Schüleraktivitäten und Elternstammtischen
  • Erstellen und Pflege der Klassen-Adressliste
  • Begrüßung und Integration neuer Schüler/Eltern
  • Verwaltung der Klassenkasse
  • Mitwirkung bei Schulveranstaltungen und Festen

Aufgaben der Elternbeiräte auf Schulebene

Als gewählter Elternvertreter sind Sie automatisch Mitglied im Elternbeiratsgremium der Schule, das sich zweimal im Schuljahr mit der Schulleitung zum Informationsaustausch trifft. Sie haben hier Gelegenheit, Fragen und Anregungen der Elternschaft mit den anderen Elternvertretern und der Schulleitung zu diskutieren und konstruktiv an der Gestaltung und Weiterentwicklung der Schule mitzuwirken. Als Bindeglied zwischen Elternschaft und Schulleitung informieren Sie die Elternschaft wiederum über aktuelle Diskussionen und Entwicklungen an der Schule und tragen auch hier zu gegenseitigem Verständnis und Vertrauen bei. Noch größer ist Ihr Gestaltungsspielraum, wenn Sie sich in das engere Elternbeiratsteam oder zum Elternvertreter in der Schulkonferenz wählen lassen oder aktiv an Arbeitsgruppen zu bestimmten Themen teilnehmen.

Vorbereitung und Durchführung von Elternabenden

Die Elternabende dienen dem Informationsaustausch zwischen Elternhaus und Schule und fördern die Zusammenarbeit von Eltern und Lehrkräften. Grundsätzlich gibt es zwei Elternabende pro Schuljahr. Der Elternabend im zweiten Halbjahr ist freiwillig, sofern er nicht von mindestens einem Viertel der Eltern, dem Klassenlehrer oder der Schulleitung gefordert wird.

Zum ersten Elternabend im Schuljahr lädt die Schulleitung ein. Der Termin wird von ihr und den Elternbeiratsvorsitzenden festgelegt. Der Klassenlehrer moderiert den ersten Elternabend, an dem sich auch die verschiedenen Fachlehrer der Klasse kurz vorstellen.

Auf dem ersten Elternabend im Schuljahr werden ein Elternvertreter und ein Stellvertreter gewählt. Für die Wahl ist ein Wahlleiter aus dem Kreis der anwesenden Eltern zu wählen. Die Abstimmung geschieht durch Handzeichen, wenn nicht mindestens eine Person geheime Wahl beantragt hat. Abstimmungsberechtigt sind alle anwesenden Eltern (mit Sorgerecht). Über die Wahl ist ein Protokoll zu führen.

Den Termin für den zweiten Elternabend stimmen die Elternvertreter mit dem Klassenlehrer ab. Dieser Elternabend wird von den Elternvertretern organisiert (Termin, Raum, Teilnehmer, Tagesordnung) und moderiert.

Insbesondere befassen sich die Elternabende mit folgenden Themen:
  • Entwicklungsstand der Klasse (Leistung, Verhalten), Klassengemeinschaft
  • Unterrichtsschwerpunkte, Fragen der Didaktik und Methodik
  • Verfahren der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung
  • Grundsätze für Klassenarbeiten und Hausaufgaben
  • Ausflüge und Klassenfahrten
  • grundsätzliche Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz und der Schulkonferenz
  • Informationen aus dem Elternbeirat

Bewährtes:
  • Führen Sie im Vorfeld ein Triangel-Gespräch mit den Klassensprechern und dem Klassenlehrer und organisieren Sie einen Elternstammtisch, um die relevanten Themen für den Elternabend zu identifizieren.
  • Überlegen Sie sich, wer neben den Eltern und dem Klassenlehrer eingeladen werden soll (weitere Lehrkräfte, Beratungslehrer, Schulleitung, Elternbeiratsvorsitzende, Klassensprecher …).
  • Geben Sie den Termin allen Teilnehmern rechtzeitig bekannt (möglichst 3 Wochen vorher).
  • Besprechen Sie eventuelle Probleme im Vorfeld mit dem Klassenlehrer und den betroffenen Lehrern.
  • Wählen Sie eine geeignete Sitzordnung und sorgen Sie für eine angenehme Atmosphäre.
  • Achten Sie auf eine ausgewogene Gesprächszeit für alle und auf respektvolle Umgangsformen. Vermeiden Sie zu lange und unnötige Diskussionen.
  • Nutzen Sie den zweiten Elternabend eventuell für die Behandlung spezifischer pädagogischer Themen. Hier kann es auch mal um Erziehungsfragen oder gesellschaftliche Themen gehen.